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Tätigkeitsbereiche

Kanzlei Elias berät Sie zu zahlreichen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Privat-, Familien- und Strafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Abwicklung von Verkehrsunfällen.

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Eine rechtliche Erstberatung kostet 190,- EUR zzgl. Mwst. und geht in der Regel 1 Stunde.

Dies ermöglicht es Ihnen, eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegen bei überschaubaren Kosten zu erhalten. Sollte es im weiteren Verlauf zu einer Mandatierung kommen, werden die Gebühren für die Erstberatung selbstverständlich auf die weiteren Kosten angerechnet.

Anhörung als Beschuldigter, Strafbefehl oder Zeugenvernehmung? Egal ob Täter, Opfer oder Zeuge, wir beraten und vertreten Sie gerne in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Unabhängig vom Vorwurf der Ihnen gemacht wird, sind wir stets an Ihrer Seite. Dabei sicheren wir nicht nur Ihren Anspruch auf ein faires Verfahren, sondern arbeiten stets daran, für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Das Wichtigste als Beschuldigter ist, dass Sie nicht ohne rechtlichen Beistand eine Aussage tätigen. Erst nachdem die Aktenlage eingehend erörtert worden ist, sollten Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu den Vorwürfen äußern. Daher kontaktieren Sie uns bevor Sie etwas sagen! Auch als Opfer einer Straftat kann es unter Umständen sinnvoll sein, sich eines anwaltlichen Beistandes zu versichern. Gerne unterstützen wir Ihre Nebenklage und sichern Ihre Ansprüche im Verfahren. Sind sind Zeuge eines Verbrechens geworden und wurden nun für eine Aussage vorgeladen? Auch dabei unterstützen wir Sie gerne, damit Sie nicht Gefahr laufen, selbst einer Straftat verdächtigt zu werden.

Zu schnell gefahren, Rotlichtblitzer oder falsch geparkt? Eine Ordnungswidrigkeit ist in der Hektik des Alltages schnell begangen. Meist führt dies nicht zu schweren Konsequenzen, im Einzelfall kann das Falschparken aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, gegen Bußgeldbescheide erfolgreich rechtlich vorzugehen. Gerne beraten wir Sie dahingehend, ob ein Vorgehen in Ihrem Falle erfolgsversprechend ist. Wichtig ist dabei vorallem, dass Sie nicht zulange zögern, da im OWi-Recht verkürzte Einspruchsfristen gelten. Kommen Sie daher am besten zeitnah zu Uns und lassen sich kompetent beraten.

Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Schadenersatz, Abmahnungen, wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen, die Sie auf dem Gebiet des Privatrechts haben. Von der Mahnung bis zur Klage. Sie geben die Richtung vor, wir setzen Ihre Vorstellungen um und Ihre Ansprüche durch. Eine umfassende Beratung hinsichtlich aller rechtlicher Aspekte, Chancen sowie Risiken, ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verständlichkeit der Beratung gelegt, sodass die Mandanten verstehen, worauf es in Ihrem Fall ankommt. Zögern Sie daher nicht, uns Ihr Anliegen zu schildern, damit wir schauen können, wie Sie zu Ihrem Recht kommen können.

Ehescheidung, Unterhalt und Umgangsrecht Wir beraten Sie gerne zu jeglichen Problemfeldern des Familienrechts. Hierbei ist stets besonderes Fingerspitzengefühlt gefragt, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Daher ist es wichtig, mögliche zukünftige Konflikte zu erkennen, um diese frühzeitig verhindern zu können. Eine einvernehmliche Lösung zu finden, kann manchmal der beste Weg sein, um den Frieden in der Familie dauerhaft wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, sorgen wir selbstverständlich auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.

Strafverteidigung

Profitieren Sie von der besonderen Sachkenntnis der Kanzlei Elias auf dem Gebiet der Strafverteidigung!

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Die Kanzlei Elias ist auf dem Gebiet der Strafverteidigung durch den Besuch zahlreicher Fachseminare stets auf dem aktuellsten Stand des Strafrechtes. Sobald Ihnen die Begehung eines Verbrechens (Taten mit über 1 Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafe) vorgeworfen wird, haben Sie laut Gesetz einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt gebraucht machen!

Bei der Auswahl des richtigen Strafverteidigers ist ein besonderes Augenmerk auf dessen Kompetenzen im Bereich des Strafrechts zu legen.

Denn Rechtsanwalt ist nicht gleich Rechtsanwalt.

Vergewissern Sie sich daher, dass Ihr Strafverteidiger über das erforderliche Wissen verfügt. 

Dessen können Sie sich bei der Kanzlei Elias stets gewiss sein.

Bei uns sind Sie immer in den besten Händen. Neben der fachlichen Komponenten legen wir höchsten Wert auf einen freundlichen Umgang, sodass Sie sich bei uns rundum Wohl und gut verteidigt fühlen.

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1. Regel ist stets, keine Aussage ohne rechtlichen Beistand zu tätigen.

Image by niu niu

Verteidigung als Verdächtiger

Sollte Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden, sollten Sie in jeden Falle einen Strafverteidiger aufsuchen. Derartige Vorwürfe lösen sich meist nicht einfach "in Luft auf". 

Sie sollten auch nicht selbst zu den Vorwürfen Stellung nehmen, dies übernehmen wir für Sie!

Wir erarbeiten bereits frühzeitig Schutzschriften, in denen wir eine Einstellung des Verfahrens anregen. Eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens ist kein Freispruch 2. Klasse sondern vielfach für die Betroffenen sehr vorteilhaft, insbesondere weil Ihnen die belastenden Hauptverhandlung erspart wird.

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Vertretung von Opferinteressen

Wir vertreten Sie auch vor Gericht, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.

Als Nebenkläger/In ist es Ihnen möglich, aktiv am Strafprozess teilzunehmen.

Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne und achten auf die Wahrung und Durchsetzung Ihrer prozessualen Rechte.

Gerne führen wir auch für Sie das Adhäsionsverfahren, in dem Ihre zivilrechtlichen Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz gerichtlich durchgesetzt werden.

Vor Gericht

Zeugenbeistand

Sie sind als Zeuge vorgeladen worden?

Als Zeuge haben Sie grundsätzlich die Pflicht, wahrheitsgemäß auszusagen. In manchen Fällen besteht dabei jedoch die Gefahr, sich selbst oder Familienangehörige zu belasten oder gegen Verschwiegenheitspflichten gegenüber Dritten zu verstoßen. In solchen Fällen stehen Ihnen unter Umständen Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrechte zu. Wir begleiten Sie zum Prozess und sorgen dafür, dass für Sie keine negativen Konsequenzen aus Ihrer Aussage entstehen.

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